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Private Krankenversicherung

Private Krankenversicherung

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Die private Krankenversicherung (PKV) ist in Deutschland im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung eine Absicherung bei einem der privatrechtlich organisierten und teilweise mit Gewinnerzielungsabsicht operierenden Versicherungsunternehmen gegen Kosten, die aus Krankheit oder Unfällen herrühren oder durch vorbeugende oder diagnostische Gesundheitsmaßnahmen entstehen. Der Begriff steht auch für Gesamtheit der Versicherungsunternehmen, die eine solche Versicherung anbieten. Im Jahr 2008 besaßen etwa 8,6 Millionen Menschen in Deutschland eine private Krankenvollversicherung.[1] Dies entspricht ca. 10,5% der deutschen Bevölkerung.

Inhaltsverzeichnis

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Krankenversicherungsarten

Nach dem Umfang der privaten Krankenversicherung können unterschieden werden:

Privater Krankenversicherungsmarkt in Deutschland

Im Jahr 2002 hatten in Deutschland insgesamt 7.932.800,[2] 2008 hatten 8.620.000[1] Menschen eine private Krankenvollversicherung. Im Geschäftsjahr 2008 haben die deutschen Anbieter der privaten Krankenversicherung 30,30 Mrd. € gebuchte Bruttobeitragseinnahmen erzielt (Vorjahr: 29,49 Mrd. €).[1] Folgend eine Tabelle der zehn größten privaten Krankenversicherungsunternehmen in Deutschland - zur besseren Vergleichbarkeit - nach Anzahl der vollversicherten Personen (erhoben über die Anzahl der Pflegepflichtversicherungen) zum 31. Dezember 2006 (Alle Angaben beziehen sich ausschließlich auf die Krankenversicherungssparten der genannten Unternehmen).[3]

Rang  ↓ Gesellschaft  ↓ Versicherte Personen 2006  ↓ Änderung zu 2000  ↓
1 Debeka 2.131.577 +215.763
2 Zurich (DKV) 898.860 +42.090
3 Vereinte (Allianz) 844.731 -63.345
4 Signal 547.526 +31.398
5 DBV-Winterthur 469.125 +11.641
6 Central 458.385 +72.790
7 Bayerische Beamtenkasse 415.369 -1.752
8 Continentale 387.225 +16.574
9 HUK-Coburg 358.458 +141.410
10 Barmenia 343.111 +34.886

Hier eine Tabelle der zehn größten deutschen privaten Krankenversicherungsunternehmen, gemessen an den verdienten Bruttobeiträgen des Geschäftsjahres 2008 (Alle Angaben beziehen sich ausschließlich auf die Krankenversicherungssparten der genannten Unternehmen).[4]

Rang  ↓ Gesellschaft  ↓ Beträge Mio. €  ↓
1 Debeka 4.237
2 DKV 3.745
3 Allianz 3.119
4 Axa 2.091
5 Signal 2.006
6 Central 1.813
7 Bayerische Beamtenkasse 1.264
8 Barmenia 1.264
9 Continentale 1.214
10 Hallesche 921

Annahmevoraussetzungen

Private Versicherungsunternehmen machen den Vertragsabschluss von Geschlecht, Alter, Gesundheitszustand, Einkommen, Beruf und zu versichernder Leistung abhängig.

In der PKV können sich Personen versichern, für die keine Versicherungspflicht in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) besteht (Arbeitnehmer, deren Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt sowie Beamte, Selbständige und Freiberufler). Für Studenten besteht eine Versicherungspflicht in der GKV, von der man sich zu Beginn des Studiums oder bei Auslauf der kostenlosen Familienversicherung befreien lassen kann. Für Studenten bietet die PKV bis zum 30. Lebensjahr (analog zur GKV) Studententarife an.

Freiberuflich tätige Künstler und Journalisten können jedoch über die Künstlersozialkasse (KSK) ähnlich wie Arbeitnehmer einen Zuschuss zur GKV erlangen, diese sind dann wie Arbeitnehmer gesetzlich pflichtversichert. Um versicherungsfrei zu werden, bestehen dann die gleichen Voraussetzungen wie für Arbeitnehmer. Von dieser Versicherungspflicht kann man sich bei Anmeldung zur KSK befreien lassen und man erhält dann von der KSK einen Zuschuss zur PKV. Für gesetzlich Pflichtversicherte werden private Zusatzversicherungen angeboten, z.B. für Zahnersatz.

Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung

Die GKV nimmt nach dem gegenwärtig geltenden Recht ehemals PKV-Versicherte nur dann wieder auf, wenn diese versicherungspflichtig werden (beispielsweise nach Aufgabe einer selbständigen Tätigkeit und Aufnahme einer nichtselbständigen Beschäftigung für mindestens zwölf Monate), unter 55 Jahre alt sind und ihr Einkommen unter die Versicherungspflichtgrenze gesunken ist[5].

Beiträge

Die PKV erhebt, im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), einkommensunabhängige Versicherungsprämien.

Der Anfangsbeitrag richtet sich nach folgenden Kriterien:

  • Geschlecht – Frauentarife sind aufgrund der höheren Lebenserwartung und einer anderen Risikoeinstufung teurer. Ab dem 1. Januar 2008 sind Kosten für Geburten und Schwangerschaftsvorsorge aufgrund des AGG auf Männer und Frauen zu verteilen.
  • Eintrittsalter der versicherten Person.
  • Berufsgruppe - z.B. gibt es für Angehörige des öffentlichen Dienstes Vergünstigungen, für manche Berufe auch Risikozuschläge
  • Tarifliche Leistungen – Höhere Leistungen (z. B. Chefarzt-Behandlung) ergeben einen höheren Beitrag.
  • Gesundheitszustand – Entsprechende Vorerkrankungen führen zu:
    • Risikozuschlägen sind meist prozentuale Aufschläge auf den Normalbeitrag. Diese können unter Umständen, jedoch nur auf Antrag des Versicherungsnehmers, je nach Gesundheitszustand, nach geraumer Zeit überprüft und gegebenenfalls reduziert werden.
    • Leistungsstaffelung – Der Versicherer gewährt, zumeist im Zahnersatzbereich, eine in den ersten Versicherungsjahren gestaffelte, summenmäßig begrenzte Erstattung.
    • Leistungsausschlüsse schließen die Behandlungskosten für die Diagnose einer bestimmten Vorerkrankung aus.
    • Ablehnung – Private Krankenversicherer können, im Gegensatz zur GKV, einen Antragsteller aufgrund seines Gesundheitszustandes auch ganz ablehnen. Ausnahme sind Nachversicherung eines Neugeborenen. Besteht für ein Elternteil seit mindestens drei Monaten eine Vollversicherung, muss das Neugeborene innerhalb von 2 Monaten ab dem 1. des Geburtsmonats unabhängig seines Gesundheitszustandes ohne Risikozuschläge vom Versicherer akzeptiert werden (Kontrahierungszwang). Dies gilt in ähnlicher Form auch bei Adoption, hier kann jedoch ein Risikozuschlag von bis zu 100 % erhoben werden..
    • Kontrahierung aufgrund gesetzlicher Regelung - Seit dem 1. Juli 2007 müssen unversicherte Personen auch mit risikoerheblichen Vorerkrankungen ohne Beitragsaufschlag in den modifizierten Standardtarif aufgenommen werden.

Beitragssteigerung

Der Beitrag erhöht sich unter anderem aufgrund folgender Faktoren:

  • Allgemeine Kostensteigerung
  • medizinischer Fortschritt, siehe Medikalisierungsthese
  • erhöhte Kostenbelastung innerhalb eines Tarifes
  • unzutreffend berechnete Kopfschadenprofile
  • Veränderung der Zinsen und Kapitalmarkterträge
  • Veränderung der gesetzlichen Rahmenbedingungen für den Zugang in die private Krankenversicherung
  • gesetzliche Eingriffe in die Beitragskalkulation der privaten Krankenversicherung
  • Veränderung der Abgangsordnung (Ausscheiden aus der Versichertengemeinschaft, durch Kündigung oder Tod)
  • Veränderung des Neugeschäfts (Wachstum)
  • Veränderung der Stornoquote (Abwanderung)
  • Veränderung der steuerlichen Rahmenbedingungen

Der Beitrag in der privaten Krankenversicherung wird auf Grund der Kopfschadenprofile zum Zeitpunkt der Ermittlung der Beiträge durch die Barwert-Methode auf den heutigen Zeitpunkt diskontiert. Und dadurch ein Durchschnittsbeitrag ermittelt, der bis zum Zeitpunkt der statistischen Lebenserwartung konstant ist unter der Voraussetzung, dass die der Berechnung zugrunde gelegten Annahmen tatsächlich eintreffen (ceteris paribus Annahme). So bildet die private Krankenversicherung aus einem Teil des Beitrages Rückstellungen für die steigenden Gesundheitskosten im Alter. Es wird abhängig vom Eintrittsalter, Geschlecht, Gesundheitszustand und vereinbarter Leistungsumfang der Beitrag für die gesamte Laufzeit (lebenslang) im Voraus berechnet. In den ersten Jahren der Mitgliedschaft einer privaten Krankenversicherung werden dadurch höhere Beiträge gezahlt, als aus den reinen medizinischen Kosten und Aufrechterhaltung des Versicherungsbetriebes notwendigen Kosten als Ausgaben entstanden sind. Diese werden dann als Rücklagen angespart. Die Alterungsrückstellungen werden im Form von Kapitalanlagen verzinst und lassen die Beiträge weniger steigen, als aufgrund der allgemeinen Kostensteigerung durch Inflation und höhere Kosten der medizinischen Versorgung, notwendig wäre. Die Kalkulation der Beiträge (Prämien) in der privaten Krankenversicherung sind in der Kalkulationsverordnung (KalV) geregelt. Die über den Rechnungszins (§ 4 KalV) von 3,5% erwirtschafteten Kapitalerträge werden als Überzins bezeichnet. Mindestens 90% der Überzinsen müssen dem Versicherungskollektiv zufließen. Der Überzins hat somit direkten Einfluss auf die Stabilität der Beiträge.

Durch die in der privaten Krankenversicherung gebildeten Rücklagen und die Überzinsen der Alterungsrückstellung hat die private Krankenversicherung Einnahmen, die nicht aus Beiträgen resultieren. Sind die Annahmen über die zu bildenden Rückstellungen korrekt, bleiben die Beiträge stabil. Sind die Annahmen von den tatsächlich eingetretenen Kosten, Zinsen, Zu- und Abgängen im Versicherungskollektiv abgewichen, gibt es eine Beitragsveränderung. So wirken sich unter anderem aus, ob die Zinsen sinken, oder der Gesetzgeber den Zugang in die private Krankenversicherung erschwert. Die Beitragsveränderung kann sich in steigenden als auch in fallenden Beiträgen auswirken. Durch die in der Vergangenheit eingetretene steigende Lebenserwartung und Ausweitung der medizinischen Möglichkeiten sind die Alterungsdeckungrückstellungen tendenziell zu gering kalkuliert worden. Deshalb sind die Beiträge entgegen der Kalkulation nicht konstant geblieben, sondern gestiegen[6]. Die Zeitschrift Finanztest wertete 2007 die Beitragsunterlagen von 130 Lesern aus und fand, dass sich die Beiträge im Schnitt alle zwölf Jahre verdoppelt hatten. Jährliche Steigerungen um sechs Prozent seien keineswegs unüblich.[7] Auch der Bund der Versicherten merkt an, dass sich privat Krankenversicherte auf stark steigende Prämien bis ins hohe Alter einstellen müssen.[8] Markus Grabka vom DIW fand jedoch nur einen fast doppelt so schnellen Anstieg der Prämien der privaten Krankenversicherer im Vergleich zu den Beiträgen der gesetzlichen Kassen in den vergangenen 20 Jahren. Selbst bei Betrachtung der absoluten Prämien haben diese sich zwischen 1985 und 2005 nur mehr als verdreifacht.[9]. Der Spiegel schrieb 2008 von einem in etwa doppelt so starkem Anstieg der Beiträge im Vergleich zur gesetzlichen Krankenversicherung in den vergangenen 20 Jahren.[10] So schreibt der Spiegel, dass die Beiträge im Schnitt um 6% jährlich steigen. Er bezieht sich auf eine Studie des Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) von 2006, die zeigte, dass die Beiträge der privaten Krankenversicherungen von 1985 bis 2005 im Schnitt um fast sechs Prozent jährlich gestiegen sind. So rechnet er vor, dass ein heute 30-Jähriger, der 300 Euro Prämie für seine private Krankenversicherung zahlt, bei einer jährlichen Anpassung um sechs Prozent mit 65 Jahren fast 2200 Euro Beitrag monatlich zahlen müsste. [11] Bei steigenden Beiträgen kann theoretisch bis zum Inkrafttreten der Beitragserhöhung gekündigt werden.

Altersrückstellungen

Die Prämie beinhaltet ferner die gesetzlich vorgeschriebenen Alterungsrückstellungen. Diese sollen allzu hohen Beiträgen im Alter entgegenwirken. Darüber hinaus kann häufig ein zusätzlicher freiwilliger Beitrag zur Beitragsentlastung im Alter entrichtet werden. Dies ist jedoch, da im Fall einer Kündigung diese Beiträge zurzeit nicht zurückgefordert werden können, verglichen mit einer privaten Geldanlage in eigener Regie, häufig uninteressant. Eine Faustregel besagt, man solle soviel ansparen, dass man davon zwei Drittel der Beiträge 25 Jahre lang im Alter finanzieren kann. Ansonsten kann man eine Leistungsreduzierung oder eine Erhöhung der Selbstbeteiligung ins Auge fassen. Letztere wirkt sich allerdings nur kostensenkend aus, solange man gesund ist. Die Selbstbeteiligung später wieder zu senken, ist in manchen Gesellschaften schwierig.

Derzeit (bis zum Inkrafttreten der Gesundheitsreform 2007 - siehe unten) können in Deutschland auch die gesetzlich vorgeschriebenen Alterungsrückstellungen nicht zum nächsten Krankenversicherer „mitgenommen“ werden. Bei einer Rückkehr von der PKV in die GKV oder einem Wechsel zu einem anderen PKV-Unternehmen fallen alle Altersrückstellungen der Versichertengemeinschaft zu, da nach VVG die Altersrückstellungen immer gruppenbezogen sind. Der Versicherte hinterlässt also seine Rückstellungen den anderen Versicherten.

Beitragsstabilität und medizinischer Fortschritt

Aus den Schwierigkeiten, im höheren Alter das Versicherungsunternehmen zu wechseln, folgt, dass Wettbewerb um Versicherungsnehmer meist bei jungen und gesunden Neukunden stattfindet. Diese werden von vielen privaten Krankenversicherungsunternehmen mit im Verhältnis zur gesetzlichen Krankenversicherung sehr günstigen Tarifen angeworben. Grundsätzlich ist der private Versicherungsschutz umfangreicher als die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Günstigkeit solcher Tarife erklärt sich dadurch:

  1. Der Tarif wird „frisch aufgelegt“, d. h. mit einem Versichertenbestand von 0.
  2. Der Tarif wird stark in bestimmten Zielgruppen umworben, sodass besonders gesunde Versicherte den Versichertenbestand ausmachen.
  3. Die Beiträge, die die Versicherten zu leisten haben, errechnen sich nach einer Risikoäquivalenz, es wird auf Alter, Geschlecht und Gesundheitszustand geachtet.
  4. Wegen der daraus resultierenden niedrigen Beiträge lässt sich gut für den Tarif werben.
  5. Nach einigen Jahren steigen die Kosten, weil der meist junge Versichertenbestand älter wird. Die Beiträge steigen. Der Tarif wird damit unattraktiv für Neuzugänge.
  6. Das Versicherungsunternehmen legt einen anderen neuen Tarif „frisch auf“. Zukünftig wird nach bekanntem Muster der neue Tarif beworben, der alte jedoch nicht mehr und erhält so gut wie keine Neuzugänge mehr („Vergreisung“ des Tarifs).
  7. Die älter und kränker werdenden Versicherten bleiben immer mehr unter sich.

Seriöse und renommierte Unternehmen verfahren allerdings nicht so. Aus diesem Grund ist bereits bei Antragstellung eine Wahl des Versicherungsunternehmens sehr wichtig. Versicherungsunternehmen der Rechtsform Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit sind weniger anfällig für ein solches „Tariffeuerwerk“ als Versicherungsunternehmen der Rechtsform Aktiengesellschaft, da erstere ihre Gewinne nur an die Versicherten selbst auszahlen, mithin für das Unternehmen kein Vorteil daraus entsteht. Bei Antragstellung sollte darauf geachtet werden, wie oft das Versicherungsunternehmen in der Vergangenheit neue Tarife aufgelegt hat und wieviele Tarife es überhaupt im Versicherungsunternehmen gibt.

Entsprechend dem versicherungsmathematischen Grundsatz des individuell risikogerechten Beitrages muss im Gegensatz zur GKV in der PKV jede Person mit eigenem Beitrag versichert werden. Es gibt keine beitragsfreie Familienversicherung. Man muss beachten, dass in der privaten Krankenversicherung eine nicht einseitig vom Versicherer änderbare zivilrechtliche Vertragsbindung besteht. In der gesetzlichen Krankenkasse dagegen kann der Gesetzgeber die Leistungen beliebig reduzieren. Beitragserhöhungen finden dann insbesondere durch Leistungsausschlüsse (aktuell: Brille, Praxisgebühr, Ausschluss rezeptfreier Medikamente) statt.

Grundsätzlich steigen die Kosten im Gesundheitssystem bedingt durch den medizinischen Fortschritt. Das wichtigste Kriterium bei der Wahl einer PKV ist die Beitragsstabilität. Denn sobald eine ernste Erkrankung auftritt, ist ein Wechsel in der Regel nicht mehr möglich, da entweder ein hoher Risikozuschlag entrichtet werden muss oder der neue Versicherer die Aufnahme völlig ablehnt.

Standardtarif (ab 1. Januar 2009: Basistarif)

Jede PKV muss den sogenannten „Standardtarif“ anbieten, der sich an den Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse orientiert und bei dem es sich um einen brancheneinheitlichen Tarif der PKV-Unternehmen handelt, in den der Versicherte wechseln kann, wenn er älter als 55 Jahre ist, sein Einkommen unter der Beitragsbemessungsgrenze liegt und er seit mindestens 10 Jahren bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen versichert ist. Ab 65 Jahren besteht diese Möglichkeit unabhängig vom Einkommen, jedoch muss eine Zugehörigkeit von 10 Jahren in der privaten Krankenversicherung nachgewiesen werden. Der Beitrag für den Standardtarif ist auf den durchschnittlichen Höchstbeitrag der GKV begrenzt.

Bei der Abrechnung kann es im Standardtarif zu Komplikationen kommen. Der Versicherte erhält zwar bei den meisten Gesellschaften eine Versichertenkarte mit der Aufschrift Standardtarif, da der Versicherte beim Arzt meist keine Karte benötigt und er weiterhin als Privatversicherter gilt, wird er auch nach dem Kostenerstattungsprinzip abgerechnet.

Im Standardtarif sind jedoch nur die verminderten Gebührenordnungssätze der GOÄ/GOZ versichert, d. h. für persönlich-ärztliche Leistungen max. der 1,7fache Steigerungssatz, für medizinisch-technische Leistungen max. der 1,3fache Steigerungssatz, und für Laborleistungen max. der 1,1fache Steigerungssatz.

Ab dem 1. Juli 2007 erfolgte eine Anhebung dieser Sätze von:

1,7 auf 1,8 sowie 1,3 auf 1,36 und von 1,1 auf 1,16

Ziffern der Gebührenordnung für Zahnärzte dürfen anstatt des 1,7- den 2,0fachen Steigerungssatz abrechnen.

In der Praxis ist es jedoch trotz des gesetzlichen Anspruchs schwierig, die Heilbehandler zur Abrechnung nach Standardtarif zu bewegen. Ein ständiges Verhandeln seitens der Versicherungsnehmer ist daher unerlässlich.

Einem Urteil der Bundesgerichtshofs zufolge dürfen Ärzte auch bei durchschnittlichen Leistungen den Höchstsatz, also einen deutlich höheren Steigerungssatz als beim Standardtarif, verlangen.[12]

Aufgrund des § 12 Abs. 1a des Gesetzes über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen (Versicherungsaufsichtsgesetz - VAG) wird der Standardtarif am 1. Januar 2009 vom Basistarif abgelöst. Versicherte können zu jeder Zeit in den Basistarif wechseln. Nach § 12 Abs. 1b steht der Basistarif auch für gesetzlich Versicherte offen. Die Aufnahme in den Basistarif darf auch Personen mit Vorerkrankungen nicht verwehrt werden, auch wenn die Gesellschaft nach Ihren Annahmerichtlinien eigentlich ablehnen würde. Die Vertragsleistungen müssen in Art, Umfang und Höhe den Leistungen nach dem Dritten Kapitel des SGB V, auf die ein Anspruch besteht (§ 11 SGB V), jeweils vergleichbar sein. Eine Verfassungsbeschwerde, die von einigen Versicherungsunternehmen und Privatpersonen gegen den Basistarif erhoben wurde, war erfolglos (BVerfG, 1 BvR 706/08 vom 10. Juni 2009[1])

Beitragsrückerstattung

Als Beitragsrückerstattung versteht man die teilweise Erstattung bereits gezahlter Monatsbeiträge zur Krankenvoll- und auch Zusatzversicherung. Sie wird gewährt, wenn der Versicherte, je nach Versicherungsanbieter unterschiedlich, einen gewissen Zeitraum keine Leistungen in Anspruch genommen hat.

Es gibt derzeit drei unterschiedliche Systeme:

  • erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung – Diese ist eine freiwillige Leistung und wird, je nach Geschäftserfolg des Versicherers, jährlich in der Höhe (bis zu 6 Monatsbeiträge) neu festgelegt.
  • Pauschalleistung – Neben der konventionellen Rückerstattung bieten vereinzelte Versicherer, bei Leistungsfreiheit des Kunden, in aktuellen Verträgen eine vertraglich garantierte Pauschalleistung. Sie steigert sich, je nach Dauer der Leistungsfreiheit, bei einigen Versicherern bis auf 6 Monatsbeiträge und wird im Gegensatz zur herkömmlichen Beitragsrückerstattung unabhängig vom Geschäftserfolg des Versicherers gezahlt.
  • Leistungsfreiheitsrabatt – Ähnlich dem Schadenfreiheitsrabatt der Kfz-Versicherung bieten vereinzelte Versicherer nun auch im Krankenvoll- und Zusatzbereich einen jährlich steigenden Rabatt, sofern keine Leistungen in Anspruch genommen werden. Dies kann bis zu einem Rabatt von bis zu 50% des regulären Beitrages führen. Anzumerken ist dabei, dass dieser Rabatt, nach Leistungsbezug z. B. in einem Jahr, wie in der Kfz-Versicherung auch, nur langsam (jeweils 10 Prozentpunkte) reduziert wird. Hierbei handelt sich ebenfalls um eine vertraglich garantierte Leistung des Versicherungsunternehmens. (siehe auch Leistungsfreiheitsrabatt)

Abrechnungswesen

Ambulante Behandlung

Über die Behandlungskosten nach einem ambulanten Arztbesuch erhält der Versicherte eine Rechnung direkt vom behandelnden Arzt oder durch eine vom Arzt beauftragte Verrechnungsstelle. Die Rechnung reicht er anschließend, genauso wie Rezepte für Medikamente, bei seiner Versicherung ein und erhält nach einer Prüfung die Kosten erstattet.

Die Abrechnung über eine Verrechnungsstelle ist aufgrund des Gebots der ärztlichen Schweigepflicht nur mit Zustimmung des Patienten zulässig.[13]

Auf Seiten des Patienten

Die eigene Überprüfung der Arzt- oder Laborrechnung und die Überweisung des Rechnungsbetrags, gegebenenfalls die vorangehende Einholung einer Deckungszusage, die Einreichung des Rückerstattungsantrags, die nachträgliche Überprüfung der erfolgten Erstattung oder Teilerstattung und gegebenenfalls Rücksprache mit der privaten Krankenversicherung oder Einreichung eines Widerspruchs stellen einen erheblichen Verwaltungsaufwand für Privathaushalte dar, insbesondere für Haushalte mit Kindern und für betreuungsbedürftige Personen. Im Falle einer angekündigten, geplanten Urlaubsreise nehmen Abrechnungsunternehmen in Einzelfällen auf Bitten des behandelnden Arztes davon Abstand, während der Zeit der Abwesenheit des Patienten Mahnbriefe zu schicken. In Deutschland ist es Patienten zumeist nicht möglich, nach der Behandlung auf eigenen Wunsch sofort zu zahlen, zum Beispiel in bar. Dies steht im Gegensatz zur Praxis in einigen anderen Ländern: Zum Beispiel kann der Patient in den Niederlanden auf eigenen Wunsch oftmals auch direkt per Bankkarte bezahlen.

Ist die Krankenversicherung (oder ein anderer Kostenerstatter) nicht bereit, die Rechnung zu erstatten, etwa mit der Begründung, dass bestimmte Berechnungen in der Liquidation nicht rechtens seien, entbindet dies den Patienten nach Auffassung der Landesärztekammern nicht von der Zahlungsverpflichtung.[13]

Stationäre Behandlung

Bei Krankenhausaufenthalten rechnet die Klinik in der Regel die Kosten direkt mit der PKV ab, wenn der Patient dem Krankenhaus eine unterschriebene Krankenversicherungskarte vorlegt, mit der er die Ansprüche gegenüber der PKV an das behandelnde Krankenhaus abtritt. Die Kosten werden nach DRG (DiagnosisRelatedGroups) abgerechnet. Die gesondert berechenbare Leistung eines Chefarztes wird jedoch wieder über den Patienten, nach der geltenden Gebührenordnung für Ärzte, abgerechnet.

Vertragsgestaltung

Der Versicherungsnehmer kann je nach seinen Bedürfnissen verschiedene Tarife individuell kombinieren, um für sich die beste Lösung zu finden. Bei Tarifwerken mit Modultarifen können verschiedene ambulante, zahnärztliche und stationäre Tarife vereinbart werden. Bei sogenannten Kompakttarifen sind ambulante, zahnärztliche und stationäre Leistungen als feste Versicherungsleistungen vereinbart, welche nicht individuell gestaltet werden können.

Einige Tarife beinhalten eine Selbstbeteiligung. D. h., die Versicherung tritt erst dann ein, wenn die jährlichen oder monatlichen Arzt- und Medikamentenkosten den Selbstbeteiligungsbetrag übersteigen. Ebenso sind leistungsartbezogene Selbstbeteiligungen (z. B. 10 % der Medikamentenkosten oder 15 % der Heilmittelkosten) möglich. Für bestimmte Leistungen können auch Obergrenzen vereinbart sein (z. B. Brillen bis max 300 Euro oder orthopädische Schuhe bis 200 Euro). Dafür ist bei diesen Tarifen die Versicherungsprämie niedriger oder ein Teil der Beiträge wird zurückerstattet, wenn Leistungen nicht in Anspruch genommen wurden.

Leistungen

Die Leistungen der PKV variieren je nach Gesellschaft und Tarif.

Versicherbar sind (je nach Tarif)

  • Ein- oder Zweibett-Zimmer bei stationärer Behandlung,
  • freie Wahl der Klinik,
  • Behandlung durch den Chefarzt,
  • Zahnersatz (Hochwertige Kronen, Füllungen und Prothesen),
  • kieferorthopädische Behandlungen,
  • Sehhilfen (Brillen, Kontaktlinsen),
  • alternative Behandlungsmethoden und Medikamente,
  • zuzahlungsfreie Massagen und Physiotherapie
  • Psychotherapie.

Unterschiede zwischen PKV und GKV

  • Familienangehörige der Mitglieder ohne eigenes Einkommen sind in der GKV beitragsfrei mitversichert. Bei der PKV ist für jede versicherte Person ein separater Beitrag fällig.
  • Die Beiträge richten sich bei der GKV prozentual nach dem Arbeitsentgelt (Lohn, Gehalt, Provision, …) bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Bei der PKV wird der Anfangsbeitrag nach dem persönlichen Krankheitsrisiko (Alter, Geschlecht, Beruf, Gesundheitszustand) berechnet und steigt oder sinkt dann aufgrund verschiedener Faktoren.
  • Die Beiträge zur GKV sinken mit dem Renteneintritt in der Regel durch das niedrigere Einkommen, in der PKV steigen sie weiter an.[14]
  • 1996 gab es im Jahresdurchschnitt in Deutschland 50,824 Mio. gesetzlich Versicherte und 2007 50,589 Mio., die 149,69 Mrd. Euro an Beiträge (2007) zahlten, mithin 2.959 Euro pro Versicherten in 2007. 144,32 Mrd. Euro zahlte die GKV in 2007 aus, mithin 2.853 Euro pro Versicherten. 1996 gab es am Jahresende 6,946 Mio. privat Vollversicherte und 2007 8,549 Mio., die 29,46 Mrd. Euro an Beiträgen zahlten, mithin 3.446 Euro pro Versicherten. 18,79 Mrd. Euro zahlte die PKV für diese Versicherten an Leistungen aus, mithin 2.198 Euro pro Versicherten. [15]
  • Gut verdienende Alleinstehende ohne Vorerkrankungen zahlen bei frühem Eintrittsalter in der PKV günstigere Beiträge als in der GKV.
  • Einige Leistungen werden von der GKV im Gegensatz zur PKV nicht oder nur teilweise bezahlt (z. B. nicht rezeptpflichtige Arzneimittel, Sehhilfen, Zahnersatz).
  • In der GKV erfährt der Versicherte meist nicht, was abgerechnet wird; in der PKV wird dem Versicherten für jede Leistung eine Rechnung ausgehändigt, die von der PKV dann ganz oder teilweise erstattet wird.
  • Im Bereich der Innovationen in der Medizin zahlen die gesetzlichen Krankenversicherungen nur, was ihrer Ansicht nach „notwendig, ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich“ ist.
  • Die Praxisgebühr von 10 Euro pro Quartal ist nur von GKV-Versicherten zu entrichten. Dies gilt nicht für Kinder unter 18 Jahren.
  • Alle Versicherten haben in der GKV bei gleichem Status den gleichen Leistungsanspruch.
  • Die Leistungen der GKV werden im Sozialgesetzbuch und nicht durch privatrechtlichen Vertrag festgelegt (d. h. die Politik bzw. die Selbstverwaltung können die Leistungen jederzeit beschränken oder aber auch erweitern).
  • Klagen gegen eine GKV erfolgen vor den Sozialgerichten und sind kostenfrei.
  • PKV-Versicherte können bei Unzufriedenheit nur mit erheblichen finanziellen Nachteilen zu einem anderen PKV-Unternehmen wechseln, weil sie älter wurden, eventuell inzwischen Krankheitsvorfälle hatten und ihre Altersrücklage noch nicht angerechnet erhalten.
  • PKV-Versicherte können auf die Höhe ihres Beitrages durch Anpassung ihrer Leistungsansprüche und durch die Höhe eines etwaigen Selbstbehalts Einfluss nehmen. Sie haben damit im fortschreitenden Alter die Chance, ihre durch laufende Steigerungen eventuell nicht mehr tragbaren Beitragslasten durch Leistungsverzicht zu mildern.
  • GKV-Versicherte, die weder studentisch krankenversichert noch freiwillig GKV-versichert sind, sind während des Bezugs von Elterngeld kostenlos krankenversichert.
  • PKV-Versicherte erhalten kein Krankengeld und keine Zuschüsse bei Kuren; es kann aber zusätzlich über eine Krankentagegeldversicherung das Nettoeinkommen zuzüglich des Sozialversicherungsanteils auf unbestimmte Zeit versichert werden.
  • PKV-Versicherte erhalten kein Kinderkrankengeld und je nach Vertrag ggf. im Gegensatz zu gesetzlich Versicherten keine Erstattung von Gebühren für eine Haushaltshilfe.
  • Bei Kosten, die aufgrund eines Unfalls entstehen, müssen PKV-Versicherte ggf. selbst die Auseinandersetzung mit der Versicherung des Unfallverschulders führen.

Siehe auch: Zwei-Klassen-Medizin und Gesetzliche Krankenversicherung: Unterschiede zwischen GKV und PKV

Kinder in der privaten Krankenversicherung

Da es keine Familienversicherung wie in der gesetzlichen Krankenkasse gibt, ist in der PKV für jedes Kind ein eigener Beitrag zu zahlen. Eltern, die unterschiedlich versichert sind, haben die Wahl zwischen den beiden Systemen. Ist der Elternteil mit dem höheren Einkommen in der PKV versichert, und liegt sein Gesamteinkommen regelmäßig im Monat über einem Zwölftel der Jahresarbeitsentgeltgrenze, ist jedoch keine kostenlose Familienversicherung in der GKV möglich.[16] Wird ein Kind privat krankenversichert, muss dies nicht zwangsläufig beim Anbieter der Eltern geschehen, da manche Versicherer Kinder auch alleine versichern.

Für Kinder werden keine Altersrückstellungen gebildet. Da diese Rückstellungen nicht verloren gehen können, ist ein Wechsel des Anbieters einfacher als bei Erwachsenen. Abhängig von den Leistungen kostet die Versicherung eines Kindes zwischen 60 und 120 Euro, im Gegensatz zu Erwachsenen unabhängig vom Geschlecht aber auch mit Gesundheitsprüfung. Die Gesundheitsprüfung entfällt nur, wenn ein Neugeborenes spätestens zwei Monate nach dem Tage der Geburt rückwirkend zum Ersten des Geburtsmonats in der PKV der Eltern versichert wird.

Ein Beihilfeanspruch der Eltern erstreckt sich auch auf ein oder mehrere Kinder. Bei Angestellten und ihren Kindern wird der Arbeitgeberzuschuss zur Krankenversicherung gezahlt, bis der aktuelle durchschnittliche Höchstsatz der gesetzlichen Kassen erreicht ist. Der darüber hinausgehende Beitrag ist vom Angestellten allein zu tragen. Betragen die Prämien für die private Krankenversicherung zusammen z. B. 1.000,00 € im Monat, so zahlt der Arbeitnehmer 749,80 € vom bereits versteuerten Nettoeinkommen, der Arbeitgeber 250,20 € (1. Januar 2008). Für die Pflegeversicherung fallen keine Beiträge an.

Gesundheitsreform 2007

Die Gesundheitsreform 2007 tritt ab 1. Januar 2009 in Kraft. Ziel ist, mehr Wettbewerb zwischen gesetzlicher Krankenversicherung und privater Krankenversicherung herzustellen.

In einem Koalitionsgespräch am 4. Oktober 2006 wurden unter anderem die folgenden Punkte vereinbart:

  • Unabhängig vom individuellen Krankheitsrisiko sollen zukünftig freiwillig Versicherte und ehemals privat Versicherte in die PKV wechseln können. Dazu soll ein Basistarif eingeführt werden, der allerdings nach Eintrittsalter und Geschlecht differenzierte Beiträge erheben wird.
  • Die Versicherten sollen zukünftig leichter das Unternehmen wechseln können. Dazu sollen die Altersrückstellungen bei Wechsel der Versicherung im Umfang des Basistarifes anrechnungsfähig gestellt werden.
  • Der Basistarif darf den GKV-Höchstbeitrag nicht überschreiten. Würde durch die Bezahlung einer Prämie Hilfebedürftigkeit ausgelöst, reduzierte sich der Beitrag auf die Hälfte.
  • Eine Portabilität der Altersrückstellungen zwischen PKV und GKV soll nicht stattfinden.

Seit 1. Januar 2009 gelten folgende Änderungen: Privatversicherte können den Anbieter wechseln, ohne die angesparten Altersrückstellungen vollständig zu verlieren. Ab sofort müssen die privaten Versicherer einen Basistarif anbieten, der dem Leistungsniveau der gesetzlichen Krankenversicherung entspricht.[17]

Erstellt am Donnerstag 7. Januar 2010
Unter: Reisen | Keine Kommentare »

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Unter: Reisen | 1 Kommentar »

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10. Metanoeite!

“Ihr seid noch jung”, erwiderte Athos, “und Eure bitteren Erinnerungen haben Zeit, sich in süße Erinnerungen zu verwandeln.” (aus Alexandre Dumas, Die drei Musketiere)

Weiße Cumuluswolken zogen träge über das spätnachmittägliche Fürstentum inmitten der Alpen. Unter dem lichten Blattwerk einer Birke lagen satt und zufrieden die beiden Protagonisten alpiner Debilität.

Martin wickelte via Ohrly Geschäfte daheim ab, während Robert das zu angeberisch erschien und er lieber ein gutes Buch las. Die Pause war ihren vernarbten Seelen Wohltat. Und das einzige, was sich um sie herum bewegte, war nicht Landschaft, sondern nur die Wolken. Abgesehen von den Mundwinkeln der wachhaften Tripelallianz in den Gartenstühlen am Eingang des Platzes. Die sanken immer tiefer im gleichen Maße wie die Zeit sich ausdehnte, die Martin und Robert sich auf dem Boden fläzten. Da lungerten nämlich Menschen in der Blüte ihrer Jugend herum, anstatt arbeitsam der Gesellschaft zu nützen…

Der Abend kam ins Land. In seinem Gefolge befand sich auch eine bohrende Lust auf Süßigkeiten. Und die stürzte sich auf Martin. Dem armen Kerl blieb auch nichts erspart…

“Laß uns einen Laden suchen. Eine Tankstelle reicht mir schon. Ich brauche jetzt irgendeine Nervennahrung.” “Meinst Du denn, Liechtenstein hat überhaupt eine Tankstelle?” “Mir doch egal. Und wenn ich in die Schweiz laufen muß.”

Das war eindeutig. Es schreckte seinen Spießgesellen nicht. Denn die Schweiz war jetzt weniger als einen Steinwurf entfernt. Streitkühn stampften sie die Flur. Regenwolken brauten sich über ihnen zusammen. Sie kamen aus der Richtung des Schesaplana. So ganz hatte ihnen der Berg noch nicht vergeben.

Da sie nicht einfach blind eine Straße entlanglaufen wollten, ohne zu ahnen wo ihre heißgeliebte Tankstelle war, fragten sie eine Einheimische. Leider lag die nächste Tankstelle nicht in der Schweiz, sondern noch in Liechtenstein. Schon nach drei Kilometern, so die Verheißung, würden sie diese finden. Sie liefen in die ausgewiesene Richtung und es war Martin sogar egal, daß er laufen mußte. Bisher war es ihm immer sehr zuwider gewesen. Kaufsucht kann einen Menschen doch sehr verändern. Gespannt waren sie nur darauf, was man sich in Liechtenstein unter einer Tankstelle vorstellen mußte. Sie schlossen Wetten darauf ab, ob sie eine oder zwei Milchkannen vorfinden würden.

Vierzig Minuten später waren sie endlich am Ziel. Gefällige Supermarktkühle umwehte ihre schnüffelnden Riechkolben. Vermutlich war der Tankwart auch der größte SB-Markt weit und breit. An den vielen Schokolädchen, Gummibärchen und Cola-Dosen konnten sie sich gar nicht satt sehen. Instinktiv sprang Martin zur Lakritz-Theke, sog herzhaft den Duft der Leckerei auf und langte ordentlich zu. Sie gönnten sich jeder sogar noch ein Eis und verließen die Tankstelle befriedigt wieder.

Völlig unbefriedigend war nur der Wolkenbruch, der sich inzwischen über der Tankstelle entlud. Aber auch hier lachte ihnen wieder das Glück. Ein zum Wohnmobil umgebauter VW-Bus aus Deutschland fuhr auf die Tankstelle. Der Fahrer stieg aus und tankte harmlos, während die beiden strahlenden Heroen sich darüber unterhielten. ob der sie nicht zum Campingplatz zurückbringen könnte. Hätte der Fahrer gemerkt, wie angeregt über ihn diskutiert wurde, er hätte wohl bestimmt umgehend die Flucht ergriffen. Zwei Unbekannte, die wie Strauchdiebe aussahen und wie Strauchdiebe Eis aßen, hatten bestimmt auch nur strauchdiebiges im Sinn.

Wie immer schlug in solchen Fällen Martins Frechheit Roberts Anstand. Schnurstracks lief er hinterlistig grinsend auf den Ahnungslosen zu und sprach ihn schräg von der Seite an, daß Robert schon fürchtete, sein Freund würde gleich von einer Schrotflinte niedergestreckt werden. Wie immer hatte Martins impertinente Art auch hier Erfolg und ehe sie sich´s versahen, waren sie schon auf vier Rädern unterwegs zum Campingplatz.

Die Rückkehr war ein Bild für die Götter. Klar, nicht für so die ganz großen Götter, die Odins, Manitous und Zeus´, wohl aber für die Athenes, Plutos und Freyas unter denselben. Denn selbst im Regen saßen noch immer die drei Torwächter - diesmal geschützt durch einen Unterstand - auf ihren Gardena-Gartenstühlen und erörterten dies oder jenes. Da sie den beiden beim Aufbruch schon mißtrauisch hinterhergeschaut hatten (zwei so junge Männer ohne Frau konnten ja nur vom anderen Ufer kommen…), waren sie nun natürlich noch verblüffter. Die beiden waren ja immerhin zu zweit losgegangen, nun kamen sie mit einem dritten (!) Mann zurück, der sie in einem Campingbus (!) brachte. Da spielten die Mundwinkel der Gesippe ja schon Jojo. Als dann auch noch offensichtlich war, daß die zwei beim Aussteigen jede Menge Süßigkeiten in der Hand hielten, wagten ihre unteren Augenlider Bungee-Sprünge. Alles in allem wirkten die wachsamen Gesichter dadurch eher ein wenig scheel.

Kichernd und feixend verschwanden die güldensten Helden unseres Zeitalters im Zelt und schliefen sich der Heimat entgegen. Natürlich nicht, ohne noch weitere Mutmaßungen darüber auszutauschen, was die Besitzer des Platzes wohl für Gedanken gehegt hatten.

Recht unspektakulär brach ein neuer Tag an. Diesig war die Luft und kärglich ihre Kost. Denn sie frühstückten gar nichts. Eine fixe Idee hatte ihnen eingetrichtert, sie sollten unterwegs an der nächsten Bäckerei halten und dort etwas essen. Sie hatten auch keinen besonderen Appetit verspürt. Seit Martin seinen grüngefärbten und geheilten Zeh vom Spitzwegerich-Verband befreit hatte, ließ der Hunger auf sich warten. Immerhin schwor Martin von diesem Tag an auf Spitzwegerich.

Sie brachen das Zelt ab und begaben sich den Rhein hinab auf Wikingfahrt zur nächsten Bäckerei. Zwar völlig ohne Drachenschiff, doch trotzdem beeindruckend.

In einem begradigten Flußbett begleitete sie der Rhein zwischen zwei Radwegen entlang. Dieser etwa zehn Meter breite und selten mehr als einen halben Meter hohe Fluß sollte der Rhein sein? Die Karte nickte eifrig und nicht unstolz.

Hemmungslos liefen sie etwa eine Dreiviertelstunde nach Norden. Bis ihnen ein Ort einladend genug erschien, dort mal nach einer Bäckerei zu fahnden. Es war ja auch schon 11 Uhr und reichlich an der Zeit zu frühstücken.

Ein verschlafenes Dörfchen namens Ruggell mit großzügigen Einfamilienhäusern wartete auf sie. Und eine Bäckerei. Sogar eine Bushaltestelle. Eine unschlagbare gastronomische Kombination. Denn an Bushaltestellen konnte man sitzen und essen.

Martin lief los, ein paar Brötchen zu erlegen, während Robert schon den Frühstückstisch deckte. Ein sehr gemütlicher Frühstückstisch. Zwischen glotzenden fahrradfahrenden Kindern, Ameisenstraßen und haltenden Bussen. Da saß er dann mit aufgerissener Cervelatwurst-Packung, warmer Magarine und einem traurigen Rest Camembert.36a.jpg (26461 Byte)

Natürlich war die Enttäuschung (und Roberts Aufregung) groß, als Martin in der Bäckerei nur ein Brötchen gekauft hatte und mit merkwürdig anmutendem Liechtensteiner Backwerk des Weges kam. “Die hatten nur noch EIN Brötchen!” war seine Ausrede, was nur dazu führte, daß sein Genosse wilde Tanzsprünge indianischen Ursprungs aufführte, die alle nur dazu dienten, verräterische Krümel an Martins Kleidung zu entdecken. Das Unglaubliche schien jedoch zu stimmen. Da hatte eine Bäckerei um 11 Uhr morgens nur noch ein Brötchen zu verkaufen. Martin bewies jedoch Humor. “Stell Dir vor, gleich kommt der Bäcker aus der Backstube und fragt, wer das andere Brötchen gekauft hat…” Sie fügten sich ins Unvermeidbare. In der Not…mag auch der Teufel keine alte Cervelatwurst auf einem perfide trockenem Pseudo-Croissant.

Schnell einigten sie sich darauf, dies bahnlose Land schnellstmöglich nach Norden zu verlassen. Die nächste Bahnlinie war in der Schweiz. Der nächste nördliche Grenzübergang führte nach Österreich, ins Vorarlberger Land. Von dort würden sie dann eben in die Schweiz wechseln. Eine dreistündige Wanderung wartete auf sie. Aber Zeit hatten sie ja nun genügend.

Zuerst war das Wetter ja noch stabil, doch nachdem sie die Grenze zur Schweiz, und damit den Rhein überquert hatten, änderte sich das. Die ersten Tropfen fielen und es sah allgemein nach dem Wetter aus, vor welchem sie ja schon überhaupt aus Deutschland geflohen waren. So erreichten sie bald einen Bahnhof der Schweizer Bahn. In einer guten Dreiviertelstunde sollte ihr Zug fahrplanmäßig losfahren. Nach St. Margrethen. Und von dort sollte es dann weiter nach Bregenz gehen. Das lag dann schon wieder in Österreich. Und von dort nach Lindau. Eine Nacht wollten sie wieder hinter der Grenze zubringen, dann wollten sie zurück ins Ruhrgebiet. Ein einfacher Plan.

Nur kam statt des Zuges nach St. Margrethen nach einer Viertelstunde ein Schaffner herbei, der die beiden darüber aufklärte, daß der Personenverkehr von dem hiesigen Bahnhof schon seit einem Jahr keine Notiz mehr nahm. Busse verkehrten von der Haltestelle, die etwa 300 Meter entfernt war. Vor Begeisterung fielen sich beide beinahe jubelnd in die Arme. Immerhin hatten sie ja schon so einige Busse auf der Straße nach Norden fahren sehen. Alle schon vorbei.

35a.jpg (21031 Byte)Tröstenderweise brachte ihnen der Schaffner zwei Tassen Kaffee aus seinem Büro und verbreitete heitere Gelassenheit. Sie kamen ins Gespräch und erfuhren, daß ein Schaffnerleben ohne Fahrgäste und Personenzüge nicht besonders aufregend sei, außer wenn man Busfahrkarten verkaufe. Und daß sein Job von Fahrkartenautomaten bedroht sei. Und nein, von Kaffeemaschinen fühle er seine Existenz nicht bedroht. Nach langer Wanderung kam ihnen dieser freundliche Mensch gerade recht. Und sie fragten sich natürlich auch, ob ihnen ein Fahrkartenautomat jemals Gebäck zum Kaffee gereicht hätte. Hatte bisher noch keiner…

Als es an der Zeit erschien, verabschiedeten sie sich höflich und begaben sich zur Bushaltestelle. Ermattet fanden sie sich bald im Bus wieder und erlebten die Fahrt im seligen Dämmer, daß sie bald zuhause waren.

Haltestellen, Bahnhöfe und Grenzen flogen an ihren Augen vorbei. Fremde Menschen warfen Spiegelbilder auf ihren Augäpfeln. Die waren aber so klein, daß sie niemandem aufgefallen wären.

40a.jpg (33692 Byte)Am Nachmittag waren sie zurück. Zurück im Land der Deutschen. Lindau nahm sie ein weiteres Mal in Empfang. Diesmal nicht mit ägyptischer Finsternis, sondern mit Licht, Schließfächern und satten Sonnenstrahlen. Sie taten etwas, das sie sich oben in der Gipfelwelt vorgenommen hatten. Und sie taten es ohne Pathos.

Still und leise zündeten sie in einer der Lindauer Kirchen Kerzen an. Als kleines Dankeschön an irgendwelche Mächte, die sie hatten überleben lassen.

Schnell fanden sie sich in einem gemütlichen, sonnendurchfluteten Café am Lindauer Hafen wieder. Endlich mal wieder nur einfach sitzen, ein Bierchen trinken (kühl, versteht sich) und die Leute beobachten, aber nicht mit ihnen reden müssen. Ihre eigene Zivilisations-Quarantäne.

Die Ufer-Promenade in Lindau war gut gefüllt mit allerlei Menschen. Sie liefen umher, flanierten, führten Hunde, Kinder und Eishörnchen spazieren. Ausflugsschiffe zogen ihre Bahnen auf dem blauen Wasser, Masten von Yachten schwankten im Spiel der Wellen. Friedlich balgten sich Hunde mit Kindern und Möwen um heruntergefallene Eishörnchen. Drei merkwürdig gekleidete Musikerinnen spielten ein schönes Lied. Und sangen dazu.

41a.jpg (30914 Byte)Zurück in der Zivilisation?!

Nach einer halben Stunde sangen sie noch immer das gleiche Lied. Nicht daß es eintönig wurde. Dazu war der Text zu interessant. Sie hatten zwar nicht genau hingehört, aber es handelte ungefähr davon, daß sich ein Harry Krischner gern Rama in die Haare schmierte. Belustigt prosteten sie sie sich zu.

42a.jpg (25170 Byte)Um sie herum ging das Touristen-Getümmel weiter. Da die drei nicht nur irgendwie merkwürdig gekleidet waren, sondern sich auch durch ihre friedlichen Gesichter völlig vom Tagesgeschehen lösten, lag der Verdacht nahe, eine Glaubensgemeinschaft indischen Ursprungs gäbe dort ihr musikalisches Stelldichein. Das Argument, das am meisten dafür sprach, war die Tatsache, daß selbst nach einer Stunde sich weder an der Musik noch am Text etwas geändert hatte.

Nach anderthalb Stunden wurde es bald lästig. Aber da fand sich auch schon eine muntere Menge auf dem Platz ein. Und die sangen dann auch noch mit. Jetzt war klar, daß hier die Hare-Krishna-Jünger missionierten. Ein buntes, junges Volk schwemmte sich drehend und tanzend vor´s Café.

Kellner Jussuf S. nach 90minütiger Gehirnwäsche. Der Sektkübel auf seinem Kopf trug einiges zur schnellen Zahlungsbereitschaft der Gäste bei.

Die beiden trutzstarken, kampfgestärkten Helden flohen. Sie waren erst diese Woche missioniert worden.

Erstellt am Freitag 28. November 2008
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Auf Gullivers Spuren 9

9. Auf Gullivers Spuren

“Wenn Sie was von den beiden Herren hören, lassen Sie es mich bitte wissen.” (aus Manfred Bieler, Bonifaz oder der Matrose in der Flasche)

Nach einem überaus erholsamen Schlaf, wachten sie ein wenig verwirrt auf. Der Blick in den Himmel war nicht möglich. Eine Zeltwand stand ihnen im Weg. Sie hatten folglich den Sieg errungen, hatten das Zelt nicht umsonst über die Berge in die Schweiz geschleppt. Ja, sie waren schon tapfere Degen… Auch wenn sie innerlich viel zu aufgewühlt waren, als sie am Abend versucht hatten einzuschlafen. Bilder, die sie nicht mehr vergessen würden, hatten sich ihnen in die Netzhaut gebrannt. Und nachträglich wurde ihnen schlecht. Natürlich hätten sie sich eigentlich vor Angst schluchzend in den Armen liegen müssen. Doch es gibt da so bestimmte gesellschaftliche Normen, die sie nicht auch noch brechen wollten. So zogen sie es vor, jeder für sich die Angst still aus dem Körper zu schlottern.

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Erstellt am Montag 17. November 2008
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Scheiß´ auf´s Edelweiß! 8

Jetzt rutschte er wieder eine halbe Pobacke tiefer. Dabei hatte er sich noch nicht einmal bewegt. Er gab auf. Sollten sich doch die Geier an ihm letzen. Eine törichte Art zu sterben!

“Sag mal, soll ich Dir helfen?”, klang es vom jenseitigen Ufer des Styx. Irritiert blickte Robert nach links. Da war noch eine Welt der Lebenden, stellte er enthusiastisch fest. Martin war der Probleme endlich gewahr geworden. “Na, komm, ich nehme Deinen Rucksack!” Sprachs und lief mir nichts, dir nichts ohne den Hauch einer Unsicherheit aufrecht zum Schnee-Post-it Robert. Der gab seinen Rucksack ohne größere Komplikationen gern ab, stand auf und lief eilig hinter Martin her, der den Rucksack hinter sich her zog wie einen kackenden Bernhardiner-Rüden.

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Erstellt am Freitag 31. Oktober 2008
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Aftersausen à gogo 7

Ermattet sahen alle zu, in Erwartung eines heiligen Wutausbruchs, wie Robert sich auf den Boden setzte. Doch da verblüffte er alle. Klar, das Auf und Ab der Sohle erzählte eine trübe Mär vom Ende der Reise. Trotzdem hielt er sich zurück. Denn was sollte er auch tun?

Aus einer Seitentasche seines 30-kg-Rucksacks ließ er sich fünf sehr wichtige Gramm geben. Endlich würden die Ersatz-Kompressionsriemen ihren Einsatz finden. Eigentlich hatte er sie eingepackt, falls er mal etwas am Rucksack befestigen wollte. Da hatte er an Bergkäse, hübsche Bergbäuerinnen oder Bergkristalle gedacht. Nun konnte er seinen letzten Trumpf ausspielen. Die beiden Holländer sahen mit regem Interesse zu, wie der sockengesichtige Deutsche gleichmütig einen Kompressionsriemen um seine Hacke band, fest daran zog und wieder ein fast tadelloses Schuhwerk vorweisen konnte.

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Erstellt am Donnerstag 9. Oktober 2008
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Auf die holländische Tour 6

Ein wenig verdattert ging Robert mit. Was konnte Martin wollen? Er lächelte bedeutungsschwanger. Nein, nicht so richtig bedeutungsschwanger, eher irre und gehetzt.

“Schau Dir mal unseren weiteren Weg an!”, forderte er, als sie hinter die Hütte traten.

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Erstellt am Donnerstag 9. Oktober 2008
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